B&V Bauträger

Steuererleichterungen

Steuererleichterungen durch Denkmalschutz
Die Wirkung der Denkmäler in Gegenwart und Zukunft wird vom Denkmalschutz wachsam mitbestimmt. Dabei sind Extreme von Vernachlässigung und Ausbeutung gleichermaßen denkmalgefährdend. Hier werden durch Einbeziehung in die kommunalen Planungs- und Baugenehmigungsverfahren die Interessen des Denkmalschutzes geltend gemacht. Der staatliche Denkmalschutz unterstützt öffentliche und private Denkmaleigentümer durch Zuschusszahlungen bei Denkmalpflegearbeiten und teilweise durch Steuererleichterungen. Denkmalschutz wird durch Rechtsvorschriften, Genehmigungen, Auflagen, Förderprogramme und eben Steuergesetze gewährleistet.

In geförderten Sanierungsgebieten unterstützen die Gemeinden durch die Städtebauförderung und den staatlichen Denkmalschutz die Sanierung gefährdeter Gebäude.

Die örtlichen Denkmalbehörden schreiben genau vor, welche Baumaßnahmen erlaubt sind und welche nicht. Die Bauarbeiten können erst beginnen, wenn das Amt zugestimmt hat. Hier ist die Kompetenz von B&V Bauträger und Initiatoren gefragt. Organisation und Absprachen mit den Ämtern werden übernommen, sodass der Investor nichts mit der Bürokratie zu tun bekommt.
 
 
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